RE: Für die Grünen steht der Nikab für Weltoffenheit!

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GG Artikel 2 ist hier eindeutig

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

So lange garantiert ist, dass bei Prüfungen auch die richtige Studentin unter der Burka sitzt, habe ich damit kein Problem.



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soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

Dieser Passus ist des Art. 2 GG ist mindestens genauso wichtig wie der Teil davor.

Das Recht auf Abwesenheit von Religiöser Einflussnahme im Staatsgebiet im Sinne einer negativen Religionsfreiheit all jener die nicht einem Glaubensbekenntnis ausgesetzt sein wollen ist ein ebenso schützenswertes Gut, welches das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit einschränkt.

Wenn Säkularisation in einem Staatsgebilde beansprucht wird, dann ist die Abwesenheit religiöser Überzeugungen in der Öffentlichkeit schlussendlich zu fordern sofern sie das Recht der anderen Rechtspersonen auf negative Religionsfreiheit - sprich die Abwesenheit von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit oder an öffentlichen Räumen und Plätzen bewahren soll - und damit auch auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit anderer Rechtspersonen nicht verletzt.

Was die Leute privat in ihren vier Wänden machen oder bei einer Firma oder einem Verein ist deren Sache - in der Öffentlichkeit hingegen sind die verschiedenen und unterschiedlichen Ansichten andere Rechtspersonen zu berücksichtigen, sofern der Staat als Gebilde sich nicht als Gottesstaat versteht...

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Wo steht das Recht auf negative Religionsfreiheit?
Dieses Recht gibt es nicht.
Das würde heißen niemand darf mehr religiöse Symbole in der Öffentlichkeit zeigen.
Also Kirchenkreuze weg, keine Kirchenglocken mehr, Klosterschwestern und Pfarrer dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit auftreten., ein Kreuz um den Hals wäre verboten, usw.

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