GEZ-Beiträge darf man auch in bar zahlen!

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Liebe GEZ-Beitragszahler,
der Journalist Norbert Häring wurde vom Hessischen Rundfunk geklagt, weil er darauf bestanden hatte, seine "Demokratie-Abgabe" in bar zu bezahlen. Er hat aber erfreulicherweise vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) recht bekommen. Begründung: Der "Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, verstößt gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG", der die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.
Der Fall ist jetzt beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

Die Folgen für die Propagandasender und Volksverblöder sind potenziell enorm, gerade jetzt, da die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen groß ist (WDR Umwelt und -Nazisau).

Wenn jemand statt nur reden auch handeln will, kann er das mit geringem Risiko tun, indem er die Bankeinziehung storniert und ein E-Mail an [email protected] sendet mit dem folgenden Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann."

Mit freundlichen Grüßen

Details zur vermuteten Reaktion der Sender und welche Entgegnungen/Argumente man als nächsten Schritt vorbringt, sind gründlich hier dokumentiert:
http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess
Der Beitrags"service" selbst ist nicht rechtsfähig. D.h. erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.
Der wesentliche Punkt ist, dass der Rundfunk etwaige Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, man muss vorerst nicht bezahlen. Es gab dazu bereits entsprechende Präzendenzfälle.

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Quelle

Mehr dazu:
https://www.steinhoefel.com/2019/12/neujahrsgruesse-an-den-beitragsservice-zahlungen-einstellen.html


LEGEN WIR DAS SYSTEM LAHM!

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jeder Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der “Beitragsservice” mit seinen Daten macht. Das ist ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen! Hier gibt es ein fertiges Formular, das im Nu ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig. Besser per Post, dann entstehen beim Sender noch mehr Kosten.

Wenn alle mitmachen, sind die so beschäftigt, dass sie mit Gebühreneintreiben nicht mehr nachkommen werden!

Gesehen bei:
https://www.steinhoefel.com/2019/12/weihnachtsgruesse-an-den-beitragsservice-systemkollaps-durch-datenschutzgrundverordnung.html#more-6100



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Meine Bargeld Zahlung als Gewerbetreibender haben die abgelehnt.

Also werde ich demnächst mal dein Formular mitschicken ? 😇

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Gewerbetreibender oder nicht ist irrelevant. Das Bundesbankgesetz bricht die Verordnung.

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Ich Versuche es beim nächsten schreiben noch mal zu argumentieren;-)

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Du kannst Dich auf das Urteil des BVerwG berufen, weitere Reaktionen Deinerseits sind reine Zeitverschwendung. Sie möchten Dir eine Stelle nennen, wo Du den Betrag in bar ohne Mehrkosten für Dich einzahlen kannst und fertig. Spar Dir Argumentationen, das ist ne kriminelle Organisation.

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Stimmt das Urteil ging gegen den NDR... bei mir ist der MDR zuständig bin gespannt ob die da was anderes behaupten:-)

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Die kommen eh schon nicht mehr nach. Ich verweigere nun seit mehr als 3 Jahren die Zahlung. Die letzte Post von denen habe ich im März 2019 erhalten. Habe ich ungeöffnet zurückgeschickt. Seitdem kam nichts mehr 😬

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Kann ich bestätigen. Der Gerichtsvollzieher hatte sich schon angekündigt vor einem Jahr und ist nie aufgetaucht. Zumindest sind sie nicht bei uns eingebrochen, wir mussten schließlich arbeiten.

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Das hatte ich auch über ein Jahr so gemacht, jedoch schalten sie dann anscheinend das Finanzamt ein. So bin ich aktuell wieder ratlos.

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Geil!

Dann müssten die Forderungen z.T. schon verjährt sein, oder?

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Soweit ich informiert bin verjähren GEZ Forderungen nach 3 Jahren...

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Verwaltungsakte verjähren in D erst nach 30 (!!!) Jahren wie mir im letzten Jahr klipp und klar deutlich gemacht wurde. Die Sache mit der Verjährung dürfte folglich kaum ziehen.

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Na endlich wurde hier mal sowas wie Recht gesprochen! Da werden sich nicht nur die Umwelt- und Nazisäue freuen. Für den GIS müsste das ja genauso hinhauen!

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Da über 70 Verfassungsbeschwerden gegen die grundgesetzwidrige Finanzierung der Staatspropaganda anhängig sind und noch entschieden werden müssen, ist mit Blick auf den vollumfänglichen Verstoß gegen Art. 19 des GG jede Beitragszahlung an die GEZ abzulehnen und in Frage zu stellen, da sie auf durch Unrecht erschaffenen Gesetzen beruht.

Vielen Dank für die Info!

Resteem und !BEER sowie

!COFFEEA

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Ja dann mal los dann machen wir doch alle mal mit. Dann haben die echt zu tun. Liebe Grüße Michael !invest_vote

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Du findest uns im Discord unter https://discord.gg/Uee9wDB

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Leider sind es noch viel zu wenige, die sich gegen diese Zwangsbeiträge wehren

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Es schaut aber jeden Tag besser aus, das Ding ist wohl dank dem WDR-Eklat gut ins Rollen gekommen! 😎👍🏼👌🏼

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Ich werde erstmal gar nicht mehr zahlen und versuchen mich aus Gewissensgründen von dem Zwangsbeitrag befreien zu lassen.

!BEER

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Haben die mir nicht anerkannt.

Wird auch bei Dir wahrscheinlich nicht anerkannt werden.

Die Erhebung der Beiträge bleibt dennoch grundgesetzwidrig - eben auch mit Blick auf Art. 19 GG.

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Die Barzahl-Variante hat den Nachteil, dass man sich prinzipiell zahlungswillig ziegt. Das ist aber bei mir eineutig nicht der Fall. Ich zahle seit Juli 2019 nicht mehr und berufe mich dabei auf die Abwendung einer "inneren Gewissensnot".

Zahlst du für den ORF? Der österreichische Beitrag ist ja meines Wissens an das Vorhandensein eines empfangsfähigen Fernsehers gebunden.

Ich habe übrigens ebenfalls seit Juli 2019 das Fernsehen beendet. Es gibt im Internet genug interessante Videos und Artikel. Bei Claus Kleber und Armin Wolf wird mir eh schlecht.

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Im Internet gibt's mittlerweile auch genug FUNK Kanäle.. kein Fernseher haben reicht also nicht mehr. Darfst auch keinen Laptop, kein Tablet und kein Handy haben.. ;)

Aber mal ernsthaft.. fängst du jetzt an mit Kriminellen zu diskutieren?

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Schon klar.
Es gibt viele Wege, ich gehe meinen. Letztlich zählt der Erfolg. Und ich werde siegen, so oder so.

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So soll es sein. Würde mich in nem halben Jahr oder so über nen Bericht, wie's gelaufen ist, freuen. :)

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Die Barzahl-Variante hat den Nachteil, dass man sich prinzipiell zahlungswillig ziegt.

Richtig erkannt. Ein fauler Kompromiss kann niemals die Lösung sein. Man wirft ja auch keinen faulen Apfel in eine Kiste mit guten Äpfeln.
Anhand der Quellen im Beitrag, zeigt sich deutlich, was man unter Rabulistik in der Jurisprudenz versteht. Ob diejenigen Gebauer oder sonst wie heißen, es geht hierbei nicht um Recht, sondern um Kinderspiele, wo es nur einen Gewinner gibt und dass sind die Juristen. Das vorgestellte ist eine gute Werbestrategie für Kanzleien. Das es in der Beitragsforderung um Erpressung und Raub geht, verschwindet bei dieser Debatte völlig. Es geht hierbei lediglich um das "wie kann bezahlt werden“. Am Schluss schießen sich die „Kinder“ selbst ins Knie. Dem Rundfunk ist es völlig egal wie er finanziert wird, Hauptsache er wird finanziert. Und wird der Aufwand zu kostspielig, dann werden einfach die Gebühren erhöht. Ende vom Spiel ist: Der Erpresste bezahlt noch mehr und hat seine Erpressung sogar anerkannt.
Dümmer geht es nicht mehr.

Diese Vorgehensweise bringt nichts zum Stillstand. Es bewirkt nur einen psychologischen Effekt „man fühlt sich in seiner Machtlosigkeit, irgendwie mächtig“. Die Verweigerung und das Aufzeigen von Erpressung, Nötigung und Raub, ist der einzig zielführende Weg, aber auch der gefährlichere. Alles andere ist Halma, oder Maumau, oder mäh mäh mäh.

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Das es in der Beitragsforderung um Erpressung und Raub geht, verschwindet bei dieser Debatte völlig

Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Beitragsforderung der illegitimen Machenschaften der GEZ und den dahinter steckenden Staatsorganen, sondern auch im Hinblick auf andere Institutionen des Systems, die darauf ausgerichtet sind sich den Lohn deiner Arbeit und deines eingegangenen Risikos räuberisch einzuverleiben.

Die Liste des Missbrauchs von Gewalt ist lang, sehr lang und sie reicht aus um die verantwortlichen Träger dieser Institutionen und alle die diesem Treiben folgen für deren Taten eines Tages vollumfassend zur Verantwortung zu ziehen.

Dazu ist freilich im Hinblick auf den Vorsatz der Handlungen der Betreiber dieser Institutionen klar zu dokumentieren, dass diese wussten, dass sie illegitime Rechtsnormen bei der Erfüllung ihrer "Pflichten" angewendet haben und die Anwendung grundgesetzwidriger Normen entgegen ihres Auftrages das Grundgesetz zu schützen vorsätzlich - aus welchen Motiven auch immer - verletzt haben, oftmals nur um ihre Karriere und damit Job und Einkommen nicht zu gefährden, was insofern fatal ist, dass im Falle des Beamtentums genau dies gar nicht erst der Fall sein darf, da eben durch die Unkündbarkeit des Beamtenverhältnis, besonders leicht die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes möglich sein sollte, was aber millionenfach nicht mehr erfolgt.

Große Teile des Beamtentums erfüllen daher inzwischen die Voraussetzung eines Tages wegen der Anwendung grundgesetzwidriger Gesetze aus dem Staatsdienst umgehend entlassen zu werden und ebenso ihre Pensionsansprüche zu verwirken. Wird wohl eines Tages schlussendlich auch so kommen.

!COFFEEA

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Dazu ist freilich im Hinblick auf den Vorsatz der Handlungen der Betreiber dieser Institutionen klar zu dokumentieren, dass diese wussten, dass sie illegitime Rechtsnormen bei der Erfüllung ihrer "Pflichten" angewendet haben und die Anwendung grundgesetzwidriger Normen entgegen ihres Auftrages das Grundgesetz zu schützen vorsätzlich - aus welchen Motiven auch immer - verletzt haben,

Ist ein Vorgang illegal, ist dieser nichtig.
Ein Nichts wirkt nicht. Es beendet nicht die Instanz, erwächst nicht in Rechtskraft, erzeugt keine innerprozessuale Rechtswirkung und ist auch kosten-rechtlich ohne Bedeutung.
Das muss zuerst in die Köpfe. Die Handlung kann dann nur noch die Verweigerung sein mit dem Argument:
»Ist ein Gesetz oder eine Verordnung nichtig, so sind auch seine darauf aufbauenden Handlungen, Urteile und Beschlüsse nichtig, so existieren sie nicht (oder nur zum Schein) und haben keinerlei Rechtswirkungen. Sie können daher auch nicht als Rechtseröffnungstitel dienen. Unter diesen Umständen ist es nicht von Belang, ob der Beschwerdeführer mit Erfolg hätte Wiedereinsetzung oder Kassation von Amtes wegen verlangen können. Ist die Nichtigkeit – wie eingangs erwähnt – jederzeit zu beachten, so kann sich der Betroffene auch jederzeit auf sie berufen und ist ein Zuwarten noch nicht als rechtsmissbräuchlich zu betrachten.«

Die Betroffenen können sich jederzeit auf die Wirkungslosigkeit berufen. Sie brauchen dazu auch keine Gerichte, oder Richter, die diese für Nichtigkeit erklären um die Wirkungslosigkeit zu bestätigen. Dies ist besonders in Deutschland ein real nachweislicher und nachgewiesen Fakt. Die Nichtigkeit besteht schon von Gesetzeswegen (GG) von Anbeginn. Es ist leicht erkennbar, wenn man die Fakten vor Augen geführt bekommt. Wer in Deutschland ein Gericht anruft ist sich nicht darüber bewusst, dass der Anrufende einen nachweislich nichtgesetzlichen Richter anruft. Dieser ist jedoch von der Urteilsfindung ausgeschlossen und seine Urteile sind nichtig.

...da eben durch die Unkündbarkeit des Beamtenverhältnis, besonders leicht die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes möglich sein sollte, was aber millionenfach nicht mehr erfolgt.

Auch gibt es in Deutschland nicht einen einzigen Beamten, welcher seine Verbeamtung bis auf das GG ableiten kann.
Wer hier anderer Meinung sein sollte ist den Beweis schuldig und diesen Beweis kann keiner erbringen, nicht ein einziger.

Wer das erkannt hat, kann nur dem anmaßenden „Beamten zum Schein“ kündigen und dies funktioniert nur durch VERWEIGERUNG.

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Klasse und zudem sehr hilfreich bei der Argumentation.

Beste Grüße aus D an den Niederrhein.

!COFFEEA !BEER

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Hallo Robert,

ich hoffe es geht Dir gut und Du bist wohl auf! Hast lange keinen Beitrag mehr geschrieben.

Alles in Ordnung?

Herzliche Grüße.

!COFFEEA

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