RE: đ© Die VortĂ€uschung einer Straftat ist strafbar! Ergo ist der Aufruf eine Straftat vorzutĂ€uschen auch strafbar
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Richtig so.
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Richtig so.
Richtig! ... und Wichtig seine Möglichkeiten des gewaltlosen Widerstandes zu nutzen.
Wenn dann noch der Funfactor dazu kommt ist alles im Lack.
Was will man mehr? :)
Noch nichtmal dazu sind die Deutschen in ihrer Mehrheit in der Lage.
Ich bin bei jedem ScheiĂ dabei, der sich gegen staatliche Bevormundung richtet.
Glaub mir, ich tu, was ich kann. Aber nur fĂŒr mich und solang ich SpaĂ dran habe.
Wie sagte Herr Uljanow angeblich:
âRevolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stĂŒrmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !â