COVID-19 - Bundesregierung führt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ein und verschärft die Freiheitseinschränkungen

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Welle 2 hin oder her - die Grundrechte werden weiter massiv eingeschränkt

Bildquelle: pixabay

Die Bundesregierung hat gestern abend eine Verschärfung der Coronamaßnahmen beschlossen, um ihr eigenes Versagen bei der Gesundheitsfürsorge als Folge jahrzehntelanger Planwirtschaft im Gesundheitswesen zu verdecken. Demnach soll im öffentlichen Raum nun bundesweit generell eine Maskenpflicht gelten, da den Machthabern der Allerwerteste auf Grundeis geht und sie um ihre Macht und Privilegien fürchten, wenn bekannt wird, dass eine Triage durchgeführt werden muss, weil die Regierung Merkel in den letzten zwei Jahrzehnten zusammen mit den sozialistischen Irrläufern der SPD mehr als 90000 Krankenhausbetten in Deutschland abgeschafft haben, die nun an allen Ecken und Enden fehlen werden, falls es doch zu einer Welle 2 kommen sollte, was nicht zwingend sein muss, da wir es nicht mit einer immunologisch naiven Bevölkerung zu tun haben, sondern bis zu 80 Prozent der Menschen kreuzreagierende Antikörper gegen SARS-CoV2 besitzen.

Zudem wurden die Grenzwerte für eine verschärfte Einschränkung der Grundrechte der Bundesbürger von 50 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100 000 Einwohner auf nunmehr 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in 7 Tagen gesenkt.

Das Beherbungsverbot für Bürger aus Risikogebieten wird weiter aufrechterhalten und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Es werden sehr hohe Bußgelder von bis zu 25000 Euro pro Person bei Verstoß gegen die Coronaverordnunge erhoben. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen darf gleichwohl kritisch hinterfragt und auch bezweifelt werden.

Hinsichtlich der Maskenpflicht ist anzumerken, dass die bisherige Regelung zum Tragen eines Mundnasenschutzes als vollkommen unzureichend im Hinblick auf eine Infektionsprävention zu betrachten ist, da Schals oder einfache Mundnasenschutzmasken keinen suffizienten Schutz vor einer Ansteckung durch Viren zu leisten im Stande sind.

Erst recht gilt dies, wenn Mund-Nasenschutzmasken falsch getragen werden oder nicht zumindest die minimale Schutznorm ffp2 einhalten.

Selbst mit hochwertigen Atemschutzmasken ist stets mit Leckageeffekten zu rechnen, welche auf Grund des meist nicht ausreichend dichten Sitzes der Atemschutzmasken zu Inokulationen viraler Aerosole führen können.

In Anbetracht der niedrigen Temperaturen ist davon auszugehen, dass das SARS-CoV2-Virus bis zu 4 Wochen auf Oberflächen aller Art überleben kann - ausgenommen Silber oder Kupferbeschichtungen.

Grundsätzlich ist in medizinischen Berufen bei denen es zum Kontakt mit Infizierten kommt, dass Tragen von Überdruckbeatmungssystemen zu empfehlen, mindestens aber, sofern nichts anderes verfügbar sein sollte, der Einsatz von Atemschutzmasken mit ffp3 Standard.

Die zuletzt häufig anzutreffenden N95 Masken entsprechen nur dem ffp2 Standard - und sollten nicht bei nahem Patientenkontakt bzw. bei invasiven Massnahmen eingesetzt werden bei Infizierten eingesetzt werden.

Hier ist die Verwendung von ffp3 Masken zum Selbstschutz und Fremdschutz dringend anzuraten.

Solange die Bevölkerung einfache MNS Masken ohne ffp2 oder ffp3 Standard trägt, macht eine MNS Tragepflicht wegen der Aerosolausbreitung von Viren in der Öffentlichkeit wenig Sinn. Auch hier wäre es dringend erforderlich seitens der Regierung zumindest verpflichtend den Einsatz von ffp2 Masken(N95) Masken in der Öffentlichkeit festzulegen, da nur so eine halbwegs effiziente Eindämmung der Ausbreitung viraler Aersole durch SARS-CoV2 Infizierte gewährleistet werden kann. Alles andere ist Blenderei, sofern man den Schwarzmalern in Berlin glauben schenken soll, was angesichts der Inkompetenz in medizinischen Sachfragen keinesfalls der Fall sein sollte. Denn Sachinkompetenz beinhaltet gleichzeitig auch fehlerhafte Risikoeinschätzung mit enormen Auswirkungen auf das Gesamtwohl der Bevölkerung.

Schals und einfacher MNS-Standard in der Öffentlichkeit sind vollkommen ineffizient in der Gefahrenabwehr bei pandemischen Großschadenslagen und insofern unter seuchenpräventiven Gesichtspunkten abzulehnen. Das gleichwohl Juristen und Geisteswissenschaftler diesen Unsinn dennoch für notwendig erachten ist Ausdruck totalen Versagertums in medizinischen Sachinhalten, die bei mir nur noch Kopfschütteln auslösen.

Denn wenn man der Auffassung ist, dass wir angeblich eine so brandgefährliche Pandemie hat, dann sollte man auch knallhart Atemschutzmasken mit dem Mindeststandard einer ffp2 Maske einfordern.

Entweder man legt einheitlich fest, dass jeder ausnahmslos eine ffp2 Maske zu tragen hat, die kein Ausatemventil besitzt, oder man lässt es ganz sein, die Menschen mit MNS Tragepflichten zu schikanieren.

Es ist schon bemerkenswert mit welcher Unverfrorenheit die Machthaber ganze Autoflotten wegen nanogramm Emissionen lahmlegen, aber in der Seuchenprävention ineffiziente Filterschutzsystem für die Allgemeinheit empfehlen.

Hier fehlt es der Bundesregierung offenbar an der nötigen Sachkompetenz. Da die Grundrechtsverletzungen in Anbetracht der geringen Sterblichkeit - in Indien lag diese im letzten halben Jahr bei 7 Fällen auf 100 000 Einwohner - also bei gerade mal 0.007 Prozent der Gesamtbevölkerung - tiefgreifend sind, ist der Eingriff des Staatsapparates in die freiheitliche Grundordnung dieses Landes kritisch zu hinterfragen, da die Entmachtung des Parlamentes durch die gegenwärtigen Notstandsverordnungen, nicht vom Grundgesetz legitimiert wird, da insbesondere die Bundesregierung nicht grundgesetzkonform mit Blick auf die Grundgesetzwidrigen Wahlgesetze gewählt worden ist und alle Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen der Länder und der Bundesregierung gegen das Zitiergebot des Art. 19 GG (1) verstoßen.

Dies gilt auch für die Erhebung von Bußgeldern und viele andere Verletzungen der Grundrechte der Bürger in diesem Land, über die sie in den jeweiligen Verordnungen und Gesetzen nicht grundgesetzkonform aufgeklärt werden.

Auch wenn nach Auffassung der Betreiber dieser Webseite generell in den Wintermonaten das Tragen von Atemschutzmasken der ffp2 oder noch besser der ffp3 Norm sinnvoll erscheint - vor allem bei Risikopatienten für Influenzavirusinfektionen, Adenovirusinfektionen oder RSV-Infektionen, wie auch Coronavirusinfektionen, so hat die amtierende Bundesregerierung keine vom Grundgesetz legitimierten Rechte Verfügungen, Verordnungen oder Gesetze und sonstige Erlaße herauszugeben, welche unter Missbrauch des Gewaltmonopols die Grundrechte des deutschen Staatsvolkes einschränkt.

Die Verabschiedung von Notstandverordnungen unter Umgehung des Parlamentes stellt einen Akt der Willkür dar und ist damit klar abzulehnen, da ein solches Vorgehen die verfassungsmäßige Ordnung - unbeschadet der Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Verordnungen - vorsätzlich beschädigt.

Erst eine grundgesetzkonform gewählte Regierung wäre im Stande - eine parlamentarische Kontrolle vorausgesetzt - und Beachtung des Art. 19 (1) GG solche tiefgreifenden Einschnitte in die Grundrechte, wie wir sie zur Zeit sehen, vorzunehmen.

Dies ist jedoch bei der Regierung Merkel und ihrem Kabinett nicht der Fall.

Da die Verordnungen und Gesetze durch eine illegitim gewählte Regierung verabschiedet worden sind und gegen Art. 19 (1) GG weiterhin verstoßen, können sie de jure kein geltendes Recht sein, sondern stellen vielmehr Unrecht im Sinne des Grundgesetzes dar.

Durch diese Unrechtspraktiken der Regierung erwachsen enorme Gefahren für das Wohl des deutschen Staatsvolkes, deren Folgen von der Allgemeinheit im Hinblick auf die zukünftige Volksgesundheit derzeit kaum abgeschätzt werden können.

Durch die Grundrechtsverletzungen und Verstöße gegen Art. 19 (1) GG wird der Rechtsstaat vollständig mitsamt der demokratischen Kontrolle durch die Legislative außer Kraft gesetzt und durch eine totalitäre Machtausübung mit der Option zum Machtmissbrauch ersetzt. Hierdurch erwachsen enorme Risiken im Hinblick auf das Leben des Einzelnen, da weitergehende Übergriffe auf Leib und Leben wie auch andere Grundrechte der Deutschen nicht mehr ausgeschlossen werden können.



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