Für die Akten - das Beschlusspapier der Bundesregierung zur Impfpflicht im Wortlaut

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Das Beschlusspapier der Bundesregierung ist Ausdruck einer subtilen tiefsitzenden Menschenverachtung auf Seiten der Politiker und des gesamten Regierungsapparates - Bildquelle: pixabay

Liebe Freunde der Freiheit und des Friedens,

liebe Mitmenschen,

im nachfolgenden wird in der Blogchain mit diesem Beitrag das Beschlusspapier der Merkel-Diktatur und ihrer Grundgesetzfeinde in der Blockchain hinterlegt und von mir mit einer Kommentierung versehen. Wenn ihr was zu ergännzen habt, dann lasst doch einfach einen Kommentar dar.

Eins kann man schon jetzt feststellen, dass dieses Beschlusspapier in recht subtiler Form versucht den Unmenschen in Form des Ungeimpften in Deutschland zu erschaffen. Ich werde dies im nachfolgenden Originaltext an den entsprechenden Stellen mit Blick auf die verwendete Wortwahl der Berliner Grundgesetzfeinde entsprechend herausstreichen.

Dies zu erkennen ist deshalb so wichtig, weil wir alle - egal ob geimpft oder ungeimpft Menschen - und eben keine Personen oder Unmenschen sind, wie dieser Beschluss der Schande dem Leser unterzuschieben versucht.

Fangen wir an und wenden uns diesem Schandfleck in der deutschen Geschichte im Detail zu:

  1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Impfung einen individuellen Beitrag zu ihrem eigenen Schutz, zum Schutz ihrer Mitmenschen und der gesamten Bevölkerung und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser leisten.

Kommentar:

So weit so gut. Danksagungen sind immer eine feine Sache. Denn wer sich hat "impfen" lassen, war entweder sehr mutig oder einfach nur tollkühn und leichtsinnig, vor allem wenn er gesund war und nicht zu den besonders gefährdeten Personenkreisen gehörte, sprich unter 20 bzw. unter 40 ohne irgendwelche Vorerkrankungen. Dies ist freilich nur meine persönliche Meinung. Leider - und das ist sicherlich keine Vergesslichkeit - bedankt sie die Bundesregierung nicht bei den Ungeimpften, die unter Einsatz ihres Lebens Dienst am Menschen an der Coronafront seit fast zwei Jahren leisten. Dabei gibt es viele die sich aus medizinischen Gründen keiner Impfung mit den experimentellen mRNA Konstrukten unterziehen können oder aus gesundheitlichen Gründen nicht dürfen, weil diese Massnahme ihren Gesundheitszustand verschlechtern könnte.

Die Kanzlerin und ihre Mitläufer bedanken sich nicht bei den ungeimpften Leistungsträgern dieses Landes. Darin spiegelt sich bereits zur Einleitung dieses Beschlusspapieres eine tiefe Menschenverachtung für all jene die ihren Arsch in dieser Pandemie für den Sauhaufen in Berlin und die Geimpften hingehalten haben. Chapeau kann man da nur sagen, was für eine bigotte Regierung, die immerhin nach Lesart der Medien das Beste ist, was wir in diesem Land an Personal aufzubieten haben. Schande über mein Haupt, wenn das nicht noch steigerungsfähig ist...

Sie rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen. Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.

Kommentar:

Gratulation an die Bundesregierung, die in fast zwei Jahren es nicht geschafft hat anstelle von experimentellen und vollkommen unzureichend erforschten und nur bedingt zugelassenen Manipulationen am Zellstoffwechsel des Menschen, klassische Peptidimpfstoffe oder auch risikoärmere Impfkonzepte, wie eine nasale Impfung gegen COVID-19 oder auch medikamentöse Therapien auf den Weg zu bringen bzw. nach den Regeln der ärztlichen Kunst einzusetzen. Leider zeigt sich auch hier ein totales Staatsversagen, da durch die Wortwahl in diesem Papier der Schande schlichtweg unterstellt wird, dass alle Ungeimpften von Natur aus keine Immunität gegen das SARS-CoV-2 Virus hätten. Was für eine Anmaßung und vor allem was für eine Arroganz und Inkompetenz und dass nach dem man es in bald zwei Jahren bis heute nicht geschafft hat, eine suffiziente Immunitätsforschung im Hinblick auf Studien zur Seroprävelenz und Antikörperspiegel bei asymptomatisch durchgemachten Infektionen auf die Beine gebracht hat bzw. durchgeführt hat. Auch das RKI ist Teil dieses Totalversagens in Sachen Immunitätsforschung im Falle von COVID-19.

  1. Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter oder andere Möglichkeiten).

Kommentar:

Da immer mehr Ärzte bei der Impfung inzwischen das Handtuch schmeissen, weil die Staatshaftung für Impfschäden und Impfkomplikationen auf den impfenden Arzt in der ambulanten Versorgung abgewälzt wird in dem die Staatshaftung des Impfarztes durch die Privathaftung für Gesundheitsschäden der geimpften Person ersetzt wird, sollen nun andere für die Impfung ungeeignete Menschen die originär ärztliche Tätigkeit, wegen des Schwunds an Impfärzten wohl ersetzt werden - sprich mutmaßlich Apothekern oder Pflegern, die ausbildungsbedingt nicht im Stande sind vorbestehende Erkrankungen bei den fälligen Impfopfern im Hinblick auf dadurch bedingte Risiken für Leib und Leben abzuschätzen. Meines Erachtens ist auch dies Ausdruck tiefster Verachtung der Menschen, die geimpft werden sollen und durch nicht adäquat ausgebildete Personen mit tieferen medizinischen Hintergundwissen gefährdet werden. Bürger dieses Landes sollten meiner Meinung nach auch bei der Impfung selbst - egal welches Produkt sie dabei verwenden - das jene die impfen im Stande sind durch sichere Handhabung erlernter grundlegender medizinischer Fertigkeiten akut eintretende Impfkomplikationen, wie einen anaphylaktischen Schock usw. zu behandeln. Die Aufweichung und politische motovierte Absenkung des Anforderungsprofil an die Fachkenntnisse der impfenden Personen stellt ein eklatantes Sicherheitsrisiko für die zu impfenden Menschen dar. Eine solche Absenkung des Qualifikationsniveaus sollte kein Mensch in Kauf nehmen - erst recht nicht vor dem Hintergrund potentiell lebensbedohlicher Komplikationen im direkten zeitlichen Zusammenhang mit einer solchen Transduktionsbehandlung wie im Falle von Biontech.

Auch Kindern zwischen 5 und 11 Jahren soll nach der Ende November bevorstehenden Zulassung des erforderlichen Impfstoffs und der entsprechenden Verfügbarkeit in der zweiten Dezemberhälfte nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung rasch eine Impfung angeboten werden.

Kommentar:

Individuelle Beratung bedeutet, dass Ärzte die Patienten über die Folgen und sämtliche Impfkomplikationen aufklären sollen und dann die Spritze in die Oberarme der Kinder und Kleinkinder rammen sollen. Hier ist auf die Wortwahl zu achten die ich in Fettschrift markiert habe. Diese Wortwahl ist wichtig, da hier die C-Diktatur in Berlin versucht die Staatshaftung im Rahmen der Impfmassnahmen seitens der Politiker auf die Privathaftung der Ärzte abzuwälzen, vermutlich um sich für das eigene Totalversagen in der Impfpolitik aus der Schusslinie zu nehmen. Meine Empfehlung an alle Impfärzte in diesem Fall: Finger weg von der Impfung an Kindern und Jugendlichen, wenn der Staat die Impfrisiken nicht mehr übernehmen will und auf die Ärzteschaft abzuwälzen versucht.

Der Bund sagt zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen. Die Impfberatung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit der Kreis der zur Durchführung von Impfungen Berechtigten ausgeweitet werden kann.

Kommentar:

Die Bundesregierung scheint zu merken, dass immer mehr Ärzte Zweifel am Sicherheitsprofil der staatlichen COVID-19 Impfstoffe haben und daher keine Impfungen mehr verabreichen wollen. Hier versucht die Merkelregierung nun durch Hilfskräfte aus der Pflege oder auch in den Apotheken die Lücke zu schliessen, die sich durch den Wegfall der Ärzteschaft in der COVID-19 Impfung auftut auszufüllen. Jeder der sich impfen lassen will, sollte sich darüber im klaren sein, dass in Apotheken oder auch bei durch Pfleger durchgeführten Impfungen schwere oder lebensbedrohliche Impfkomplikationen oder deren Prodromi nicht rechtzeitig und richtig erkannt werden und zum Tode der Geimpften führen kann. Hier werden medizinische Mindeststandards im Hinblick auf die erforderliche Notfallversorgung seitens der Politik vorsätzlich verletzt und gefährden damit das Leben von unzähligen Menschen.

  1. Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte bleiben entscheidend, um die Pandemie zu überwinden.

Kommentar und wichtiger Hinweis:

**Achten Sie auf die Wortwahl: Im Eingang des Beschlusspapiers sind die Geimpften als Bürger angesprochen worden - hier spricht man nur noch von Ungeimpften, die nicht mehr als Bürger direkt angesprochen werden!!!

Dies stellt ebenfalls eine subtile Form der Diskrimierung dar, in dem man den Ungeimpften zum Unmenschen zu degradieren versucht, freilich ohne dies direkt auszusprechen und in dem dieser zugleich im Rahmen der Wortwahl in diesem Papier der Schande kurzerhand - im Gegensatz zu den Geimpften - seinen Bügerstatus aberkannt bekommt!!!

Aber auch den Auffrischungsimpfungen („Booster“) kommen für bereits geimpfte Personen eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu.

Die Regierung gibt indirekt zu, dass der staatliche als Impfstoff deklarierte Weg mit experimentellen Therapien keinen wirklich wirksamen Impfschutz im Sinne eines suffizienten Selbst und Fremdschutzes darstellt und versucht durch Booster Massnahmen die Defizite der staatlichen Impfstoffe durch Wiederholung desselben Fehlers zu beseitigen ohne die Ursachen für die vielen Impfversager klären zu wollen. Ein Umstand der am Ende mehr Menschen das Leben kosten kann als dies ohne Booster der Fall wäre.

In kurzer Zeit müssen jetzt in Deutschland Millionen Auffrischungsimpfungen erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung, frühestens nach 5 Monaten bei Verfügbarkeit von Impfstoff. Die Länder werden in Abstimmung mit den Kommunen die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um gemeinsam mit dem Regelsystem der niedergelassenen Ärzte jeder und jedem Impfwilligen spätestens 6 Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung zu machen.

Kommentar: Auch hier der erneute Versuch der politischen Entscheidungsträger das eigene Staatsversagen in Fragen der Impfstrategie auf die niedergelassenen Ärzte abzuwälzen in dem die Staatshaftung für die Gentherapien an den Impfopfern auf die Ärzte im Rahmen der privatrechtlichen Haftung abgewälzt werden soll. Jedem ambulant tätigen Arzt kann nur geraten werden sich der daraus resultierenden Folgen für die eigene Existenz im klaren zu sein, erst recht wenn sich in einigen Jahren herausstellen sollte, dass die Geimpften an Krebs und anderen Allgemeinerkrankungen versterben.

Dazu bedarf es eines gemeinsamen nationalen Kraftakts. Hierzu müssen die von den Ländern eingesetzten Impfmöglichkeiten massiv ausgeweitet werden. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden beauftragt, hierzu gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern kurzfristig bis zu ihrer Konferenz mit dem Chef des Bundeskanzleramts am 25. November 2021 eine detaillierte Planung vorzulegen. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollen intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. Die Länder werden alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre in geeigneter Weise zur „Booster“-Impfung aufrufen. Es sollen zunächst alle über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.

  1. Ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe tragen ältere und vorerkrankte Personen. Die Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechenden Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen – bedürfen eines besonderen Schutzes.

Die staatlichen Impfprodukte scheinen keine nachhaltige Wirkung zu haben, dafür aber umso mehr Nebenwirkungen. Sic!

Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben.

Kommetar:

Das trägt ganz klar die Handschrift von Klaus Schwab vom WEF in DAVOS. Hier hier die totale Versklavung und Überwachung der Menschen vorbereitet. SIC!

**Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen.

Diese vulnerablen Gruppen sind offenbar die Geimpften. Es geht schlussendlich der C-Diktatur nicht im den Schutz des einzelnen Menschen, sondern nur darum vom eigenen Staatsversagen abzulenken.

``Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.**

Kommentar:

Hier zeigt sich die absolute Realitätsferne in der Berliner Junta. Zum einen wird die Gesundheitsversorgung bei diesem Weg zusammenbrechen und zum anderen scheint die beste Impfung aller Zeiten keine Wirkung bei Geimpften zu haben, die älter und krank sind. Die vulnerablen Gruppen müssen eher vor der C-Diktatur schützt werden, sofern sie nicht vorzeitig ins Grans beissen wollen.

Desweiteren sind solche Massnahmen unverhältnismäßig - erst Recht vor dem Hintergrund, dass das dadurch eintretende Berutsverbot für Ungeimpfte - keine Rechtsgrundlage hat. Der Gang vor die Verwaltungsgerichte der so geschädigten Bürger, die sich nicht haben impfen lassen ist dabei schon vorprogammiert Diese Klagen der so geschädigten wird der Bund sehr wahrscheinlich verliehen und die Schadenersatzforderung der so geprelltén Leistungsträger in diesem Land dürfte wohl in die Milliarden gehen.

  1. Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung).

Die 3G Regeln, ebenso wie 2G Regeln wirken wie Brandbeschleuniger bei der Ausbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Eine Quelle für ihre Behauptungen bleibt die Bundesregierung schuldig.

Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

Der Staat outet sich hier als Institution deren Mitglieder die Macht dazu missbrauchen, Menschen um ihr Leben zu bringen und dafür einen kriminell agierenden Überwachungsstaat einzuführen.

  1. Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen ist es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen.

Kommentar:

Wer soll das kontrollieren? Scheinbar hat die Junta in Berlin jedweden Bezug zur Realität bereits verloren. Einfach nur Irre!

Es bleibt absehbar bei einer nur eingeschränkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit bei Kostenunterdeckungen, die auch im Jahr 2022 anfallen werden. Da der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Rettungsschirm für den ÖPNV Ende 2021 ausläuft, ist die kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über eine Anschlussregelung erforderlich.

Und wieder wird der Steuerzahler um sein Lohn und Brot gebracht, sofern er dann noch arbeiten darf!

  1. Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Bestände werden zur Eindämmung des aktuellen pandemischen Geschehens unbürokratisch und kostenfrei verteilt und genutzt werden – national wie im Zuge internationaler Unterstützungsmaßnahmen. Akteure des Gesundheitssektors, NGOs, Länder, Landkreise und Kommunen, der Öffentliche Personenverkehr, Sportverbände und bedürftige Drittstaaten sind besonders wirksame Kanäle, um Nutzerinnen und Nutzer mit Masken zu versorgen.

Ungeimpften armen Schluckern, wird wohl der Zugang zu solchen Angeboten, die vom Steuerzahler finanziert wurden, wohl noch verweigert werden.

  1. Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf.

Ohne Angabe von wissenschafllicher Literatur die diese Behauptungen untermauern ist die Aussage als ganzes zu bezweifeln - insbesondere im Hinblick auf das angeblich höher Ansteckungsrisiko für andere. Achten Sie auch hier auf die Wortwahl: Der Geimpfte ist wie eingangs erwähnt Bürger und Bürgerin, der ungeimpft nu mehr nur noch eine Person - alta ergo wohl kein Mensch mehr in den Augen der Politik. SIC!

Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt.

Na klar sind sie dass, nachdem man 3 Monate lang die Menschen zu Impfproleten hat mutieren lassen, die sich nicht mehr testen, die nicht in Quarantäne müssen, wenn sie überhaupt mal getestet wurden usw. usf.

Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.

Auch hier wird der Ernst der Lage der von Geimpften ausgeht verharmlost und in der Wortwahl heruntergespielt mit letztendlich fatalen Folgen für alle Geimpften und Genesenen, die sich a. einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf ausetzen und b. zu weiteren Treibern der Pandemie und des Infektionsgeschehens werden dürften.

Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.

  1. Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.

Die Regierung gibt zu, dass die Geimpften als Virusauscheider ein Problem darstellen. Warum wird dann nicht alle getestet, wie die Ungeimpften auch?

  1. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von den in den Ziffern 8 und 9 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
  1. Die Länder werden - vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage - bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems - spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet - im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten - – erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).
  1. Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordert eine strikte Kontrolle, etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen.

Wird nicht funktionieren, weil die Geimpften genauso wie die Ungeimpften das Virus weiter geben können und damit wegen fehlender Tests und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere aber die durch die Impfung nicht geschützten kranken und alten Bevölkerungsteile, gefährden.

Die gemachten Behauptungen werden nicht durch den Stand der Wissenschaft gedeckt, Folglich gibt es auch keine Quellenangaben zu den gemachten Behauptungen der C-Diktatur.

Die Länder werden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren. Aus Sicht der Regierungschefinnen und -chefs der Länder ist es in diesem Zusammenhang zu begrüßen, dass die im Beschluss der Länder vom 22. Oktober 2021 geforderte Schließung von Strafbarkeitslücken bei der Fälschung von Gesundheitszeugnissen (z. B. Impfbescheinigungen) nun gesetzlich umgesetzt werden soll.

Der Staat ist pleite und braucht dringend neue Einnahmequellen - folglich wird er seine Geldeintreiber unter dem fadenscheinigen Argument der Pandemiebekämpfung auf die Bevölkerung hetzen. So handelt normaler weise nur die Mafia.

  1. Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Es ist auch ein Zeichen der Solidarität mit den im Gesundheitswesen Beschäftigten, in den kommenden Wochen besondere Achtsamkeit walten zu lassen. Daher appellieren die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder an alle – auch geimpften und genesenen – Bürgerinnen und Bürger, bei Kontakten nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen und dafür das Angebot der Bürgertests zu nutzen.
  1. Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder leiden besonders unter den Folgen der Pandemie.

Klarer Fall von Falschaussage. Die Kinder leiden nicht unter der Pandemie sondern unter den Politikern, welche die Grund- und Freiheitsrechte einschränken und nun auch noch Kinder und Jugendlich mit Genexperimenten zu schädigen versuchen. Krass, wie hier versucht wird zu lügen und zu täuschen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind.

Na ja, dann tretet am besten mal zurück von euren Posten und stellt euch freiwillig in Den Haag dem Gerichtshof für Verbrechen gehen die Menschlichkeit.

Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht getestet wird. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder weiterhin das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und „Booster“-Impfung informieren.

Für mich stellen solche Impfungen bei Kindern und Jugendlich ein Schwerverbrechen dar und erfüllen den Straftatbestand des Kindesmissbrauch mit besonderer Schwere im Hinblick auf Art. 2 GG und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

  1. Die Pflegekräfte schultern einen Großteil der Last der Pandemie. Sie leisten in der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern sprechen ihnen hierfür tiefen Dank und Respekt aus.

Ungeimpfte werden mal wieder vergessen, ebenso all jene die sich für die Gesellschaft tagein tagaus den Arsch aufreisen. Typischer Fall von Empathilosigkeit. Daher nur hohle Phrasen und der Versuch das Pflegepersonal durch Bestechung noch bei der Stange zu halten.

Viele der pflegerisch Tätigen sind hierbei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen. Die Folgen dieser anhaltenden Belastung wirken sich jetzt aus und limitieren die Handlungsspielräume insbesondere im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung.

Die Belastungsgrenzen in der Intensivmedizin werden schon seit Jahrzehnten überschritten ohne das seitens der Politik die Lage verbessert wurde - im Gegenteil. Die Bestechung wird misslingen, weil am Ende bei der Frage nach Geld oder Leben, die Menschen sich für das Leben entscheiden werden und sich aus dem Staub machen werden, erst Recht mit Einführung des Impfzwanges.

Es ist damit zu rechnen, dass der Personalschwund in den Altersheimen mit Blick auf den hohen Anteil an russichen Pflegekräften oder auch polnischen Pflegern bei eine Impfpflicht zum Zusammenbruch der Altenpflege führt.

Die Länder bekräftigen vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des Pflegepersonals in den vergangenen Monaten ihren Beschluss vom 18. März 2021, demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind.

Was für eine Lachnummer!!! Warum sollte jemand in die Pflege gehen, wenn er stattdessen Vollpension zu Lasten der Steuerzahler tagein tagaus geniessen kann? Echt krass, wie fernab diese Leute die sowas beschliessen, inzwischen stehen.

Wer die Pflegesituation verbessern will, der muss den Sozialstaat erstmal abschaffen. Der Rest kommt dann von selbst...

Dieses Handlungsfeld wird umgehend und prioritär aufgegriffen werden müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub. Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus insbesondere in der Intensivpflege soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden.

Würden Politiker die Regeln der ärztlichen Kunst nicht verletzen, könnte man die Zahl der schweren Verläufe direkt um rund 70 - 90 Prozent senken. Passiert aber nicht. Mehr dazu ein ander mal.

Die Länder bitten den Bund (sorry - das zahlt alles der Steuerzahler und nicht ihr!) , die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Bund und Länder verweisen auf die heute schon bestehenden Ausnahmemöglichkeiten innerhalb der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und prüfen, ob gegebenenfalls weitere Regelungen nötig sind.

  1. Die Auslastung von Krankenhäusern mit COVID-Patienten mit intensivmedizinischem Versorgungsbedarf steigt stetig und mit rasanter Geschwindigkeit.

Dies hat die Politik der Regierung und der Sozialisten zu verantworten. Wer geimpfte Infizierte nicht testet und nicht in Quarantäne schickt, wenn sie keine Krankheitszeichen haben, der ist Schuld wenn wegen fundamentaler Fehler in´der Präevention von Infektionen, dann die Zahlen explodieren und vor allem die Zahl der doppelt geimpften Toten steigt.

Bei den besonders schweren und äußerst betreuungsintensiven Verläufen handelt es sich weit überwiegend um ungeimpfte Patienten.

Stimmt leider nicht - der Anteil der Geimpften liegt bei den über 60 jährigen inzwischen bei über 60 Prozent. Warum wird hier seitens der Bundesregierung gelogen und versucht die Bevölkerung für dumm zu verkaufen!?

Zunehmend wird daher bereits wieder die Verschiebung sog. „elektiver Eingriffe“ erforderlich, was wiederum für die hiervon betroffenen Menschen oftmals eine starke Belastung bedeutet.

Sorry, was für ein Verdrehung der Tatsachen! Für den Bettenschwund in Deutschland und den Schwund des Pflege und medizinischen Personals ist allein die Politik und nicht die Ungimpften verantwortlich. Man kann nicht 70000 Betten in 20 Jahren in Deutschland abbauen und dann wenn es hart auf hart kommt, dann versuchen eine dafür vollkommen unschuldigen Personengruppe dies in die Schuhe zu schieben.

Solche Argumentationen und Polemik hatten für zuletzt im Nationalsozialismus und wie das ausgegangen ist weiss jeder. Massenmord.

Die angekündigte Leistung eines Versorgungsaufschlags zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern ist zu begrüßen. Die Kosten für den Versorgungsaufschlag werden vom Bund SIC - nein sie werden vom Steuerzahler getragen bzw.. bezahlt!!!) getragen. Die Reha-Kliniken werden in die Versorgung der coronainfizierten Patienten eingebunden. Der Bund wird zusätzliche entlastende Maßnahmen prüfen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 18. März 2021 zur Krankenhausfinanzierung, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, das stark reformbedürftige System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen und der GMK-AG zu überprüfen und anzupassen, damit Fehlsteuerungen in Zukunft vermieden werden.

  1. Der Bund sagt den Ländern zu, sie unter anderem beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.

Aha - es laufen also bereits die Vorbereitungen auf den Katastrophenfall, weil es vermutlich eines Tages zu einem Massensterben bei den Geimpften kommen wird...

  1. Die Überbrückungshilfe ist neben dem Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern.

Die Gelder werden nicht reichen, weil die Berufsverbote durch die illegale Impfpflicht den Bunden aber Milliarden zusätzlich kosten werden, sprich den Steuerzahlern...

Er wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstützen die fortgesetzte Gewährung eines Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, nach § 56 Abs. 1a IfSG. Sie bekräftigen, dass hiermit auch gegenüber der künftigen Bundesregierung die klare Erwartung einer Fortsetzung der hälftigen Kostenteilung zwischen Bund und Ländern verknüpft ist.

Was soll der Steuerzahler eigentlich noch alles zahlen, wenn der Staat vollumfassend fortlaufen versagt?

  1. Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember 2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.

Der Bund und die Länder täten gut daran großangelegte Antikörpertestungenin der Bevölkerung durchzuführen, bei der die SARS-CoV-2 Prävalenz mindestens einmal im Monat ermittelt wird.

Passiert aber nicht, weil man wohl die Spuren der Verbrechen gegen die Menschlichkeit vertuschen will



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Alles aktuelle und offizielle Zahlen auf www.corona-in-zahlen.de

Gibraltar:
Impfquote 100%, Inzidenz: 1056

Belgien:
Impfquote 75%, Indizden: 829

Niederlande:
Impfquote 73%, Inzidenz: 734

Deutschland:
Impfquote 67%, Inzidenz: 340

Polen:
Impfquote 53%, Inzidenz: 309

Russland:
Impfquote: 35%, Inzidenz: 170

Fazit: Die "nebenwirkungsfreie Impfung" scheint ne geile Sache zu sein.

PS: Selbstverständlich ist überall das Gesundheitswesen zusammengebrochen, die Intensivstationen implodiert und die Leichen stapelweise auf den Straßen.

Ihr seid solche Vollidioten.

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👍👍👍

In Polen ist die Inzidenz rückläufig. Dabei waren die Kirchen dort vor nicht einmal drei Wochen als ich dort war voll mit ungetesteten Ungeimpften, die dicht an dicht selbst im Kirchenschiff nur noch Stehplätze bekommen haben.

Es scheint als haben die Polen keinen Pakt mit dem Teufel geschlossen....

🤘

👊✊🖐️

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Ergänzung:
Albanien:
Impfquote: 32,5 %, Inzidenz: 124,6

Tansania:
Impfquote: 1,44 % (am 13.10.), Inzidenz: 0,1 (heute)

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Wenn die Hypothese aus Moskau in dieser Arbeit zutrifft, dann haben alle mit dem S1 Antigen Geimpften ein erhebliches Problem.

Die Argumentation ist in sich schlüssig und logisch. Vermutlich trifft sie auch zu.

Hatte eigentlich nach einer anderen Fragestellung gesucht.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33838638/

Kurzum ist nach Lesart der Autoren wahrscheinlich das das freie S1 Antigen des Spike Proteins die Thombenbikdung, die Entzündung und damit die Folgen der Infektion sogar noch verstärkt.

Für die Geimpften die sich Biontech Spritzen lassen wäre das vermutlich tödlich vor allem, wenn die Infektion erfolgt, während freie S1 Antigen Partikel im Organismus des Geimpften synthetisiert werden.

Die Booster Impfungen in der jetzigen Lage würden beim Zusammentreffen mit dem Virus mehr Menschen umbringen als ohne Booster, weil eben das S1-Ag des Spike Proteins des Impfstoffes die Infektion bzw die Replikation des Virus verstärkt.

Gut möglich, dass durch den Booster zahllose Menschen am Ende sterben.

Nur meine Meinung.

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Wenn die Hypothese aus Moskau in dieser Arbeit zutrifft, dann haben alle mit dem S1 Antigen Geimpften ein erhebliches Problem.

Die Argumentation ist in sich schlüssig und logisch. Vermutlich trifft sie auch zu.

Hatte eigentlich nach einer anderen Fragestellung gesucht.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33838638/

Kurzum ist nach Lesart der Autoren wahrscheinlich das das freie S1 Antigen des Spike Proteins die Thombenbikdung, die Entzündung und damit die Folgen der Infektion sogar noch verstärkt.

Für die Geimpften die sich Biontech Spritzen lassen wäre das vermutlich tödlich vor allem, wenn die Infektion erfolgt, während freie S1 Antigen Partikel im Organismus des Geimpften synthetisiert werden.

Die Booster Impfungen in der jetzigen Lage würden beim Zusammentreffen mit dem Virus mehr Menschen umbringen als ohne Booster, weil eben das S1-Ag des Spike Proteins des Impfstoffes die Infektion bzw die Replikation des Virus verstärkt.

Gut möglich, dass durch den Booster zahllose Menschen am Ende sterben.

Nur meine Meinung.

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